Gut prüfbare Fälle
- Abgenommene Leistungen mit sauberer Dokumentation.
- Gewerbliche Auftraggeber mit nachvollziehbarer Bonität.
- Regelmäßige Rechnungsvolumina und klare Zahlungsziele.
Bau- und Handwerksforderungen sind nicht automatisch einfach factoringfähig. Entscheidend sind Abnahme, Rechnungstyp, Einbehalte, Gegenansprüche und die Frage, ob der Anbieter Bau- und VOB-Prozesse versteht.
Nein. VOB- und Bauleistungen haben Besonderheiten wie Abnahme, Einbehalte und mögliche Gegenansprüche. Deshalb braucht es Anbieter mit Bauverständnis.
Je nach Anbieter, Vertrag und Leistungsstand kann das prüfbar sein. Pauschal versprechen sollte man es nicht.
Mängel oder Gegenansprüche können den Ankauf verhindern oder einschränken. Genau deshalb ist die Vorprüfung wichtig.
Branche, Rechnungsvolumen, Zahlungsziele und Kundenstruktur reichen für die erste Einordnung.